erfolgt mündlich aus BaWü
Inhaltlicher Antrag: | Bulgarischer und Rumänischer Schengen-Beitritt |
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Antragsteller*in: | Matthias Meinert (Antragsdebatte auf Bundesebene 19.09.24) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.09.2024, 20:01 |
Inhaltlicher Antrag: | Bulgarischer und Rumänischer Schengen-Beitritt |
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Antragsteller*in: | Matthias Meinert (Antragsdebatte auf Bundesebene 19.09.24) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.09.2024, 20:01 |
Das „grenzenlose Europa“ und die hierbei zugrundeliegende Personenfreizügigkeit werden gerne, als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union bezeichnet. Allerdings steht diese Freiheit nicht allen Menschen in der Europäischen Union in der gleichen Weise zur Verfügung. Für die Menschen in Bulgarien und Rumänien sind Grenzkontrollen weiterhin an der Tagesordnung, obwohl bereits seit 2012 über den Beitritt Bulgariens und Rumänien zum Schengenraum diskutiert wird, nachdem 2011 der Evaluationsprozess abgeschlossen wurde. Zwar wurden Bulgarien und Rumänien Ende 2023 nach Zustimmung Österreichs erlaubt, im März 2024 in den Schengenraum einzutreten, jedoch nur auf dem See- und Luftweg.
Während diese Entscheidung bei den Bürger:innen der Länder auf Ungunst stößt, sind die bestehenden innerstaatlichen Herausforderungen wie beispielsweise Korruption, Kriminalität und politische Instabilität nicht zu negieren. Wir fordern die EU daher auf, die beiden Staaten in der Bewältigung dieser stärker zu unterstützen, damit unsere bulgarischen und rumänischen Mitbürger:innen endlich die gleichen Rechte wie andere EU-Bürger:innen erhalten. Dafür muss in erster Linie die EU-Korruptionsbekämpfung verstärkt werden, damit die Europäische Union Bulgarien und Rumänien effizienter unterstützen kann und wir fordern hierzu konkret:
1. Den bulgarischen und rumänischen vollwertigen Schengenbeitritt oben auf die politische EU-Agenda setzen.
2. Die aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft sachgerechten legislativen Änderungen an der Errichtungsverordnung, der sog. PIF-Richtlinie und des der EUStA vorgegebenen administrativen Rahmens, im Einzelnen auszuführen.
2. Die aus Sicht der Europäischen Staatsanwaltschaft sachgerechten legislativen Änderungen an der Errichtungsverordnung, der sog. PIF-Richtlinie und des der EUStA vorgegebenen administrativen Rahmens, im Einzelnen auszuführen.
3. Eine deutliche Erhöhung des EUStA-Haushalts auf 150 Millionen Euro (was ungefähr eine Verdoppelung des aktuellen Haushalts bedeuten würde), um die Schlagkraft der Europäischen Staatsanwalt deutlich zu verbessern. Damit sollen unter anderem der Ausbau der zentralen Unterstützungskapazitäten (mehr Dienststellen z.B. Finanzanalysten in Luxemburg, delegierte Staatsanwälte in Bulgarien und Rumänien) sowie der verstärkte Einsatz von elektronischen Analysetools finanziert werden. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass allein im Jahr 2023 die Europäische Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 1,5 Milliarden Euro sichern konnte.
4. Die Europäische Kommission muss Bulgarien und Rumänien zu Strukturreformen auffordern. Es soll eine höhere Vernetzung von nationalen bulgarischen und rumänischen Sicherheitsbehörden (Polizei, Steuerbehörden, Verfassungsschutz, Zoll) erreicht werden, damit die operative Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft und für die nationalen Sicherheitsbehörden vereinfacht wird.
4. Die Europäische Kommission muss Bulgarien und Rumänien zu Strukturreformen auffordern. Es soll eine höhere Vernetzung von nationalen bulgarischen und rumänischen Sicherheitsbehörden (Polizei, Steuerbehörden, Verfassungsschutz, Zoll) erreicht werden, damit die operative Arbeit für die Europäische Staatsanwaltschaft und für die nationalen Sicherheitsbehörden vereinfacht wird.
5. Der Vorschlag der Kommission “Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating corruption, replacing Council Framework Decision 2003/568/JHA and the Convention on the fight against corruption involving officials of the European Communities or officials of Member States of the European Union and amending Directive (EU) 2017/1371 of the European Parliament and of the Council” soll vom Rat und Parlament unterstützt und zügig umgesetzt werden. Darin geht es um:
a) Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität
Sensibilisierung für Korruption durch Informationskampagnen
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse zu erlassen
b) einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen
Harmonisierung der Definitionen von Straftaten
Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen
c) Gewährleistung wirksamer Ermittlungen und Strafverfolgung bei Korruption
Ermittlungsinstrumente:
Befreiungen oder Vorrechte bei Ermittlungen und Strafverfolgung
III. Ausweitung des Sanktionsinstrumentariums im Rahmen der GASP auf schwere Korruptionsdelikte
Mit der Erfüllung dieser Reformenvorschläge würde nicht nur ein vollständiger bulgarischer Schengenbeitritt wahrscheinlicher, sondern wüde auch der europaweiten Korruptionsbekämpfung zugutekommen, wovon sämtliche EU-Länder profitieren würden.
erfolgt mündlich aus BaWü
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Simon Paetzold: