Inhaltlicher Antrag: | Globalalternative: Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen |
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Antragsteller*in: | Matthias Spies (JEF Saarland) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.12.2022, 12:05 |
Ä4 zu IA15: Globalalternative: Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen
Antragstext
Von Zeile 49 bis 50 einfügen:
Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.
Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen
In der Nacht zum 13. September hat Aserbaidschan das souveräne Territorium
Armeniens angegriffen. Der breit angelegte Krieg unter Einsatz von Artillerie
und bewaffneten Militärdrohnen richtete sich gegen armenische Dörfer und Städte,
die sich sowohl nahe der Grenze zu Aserbaidschan als auch tief im armenischen
Kernland (wie z. B. auf den Kurort Dschermuk) befinden.
Über 200 armenische Soldat:innen sind gefallen oder werden vermisst. Es gibt
Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung, zerstörte Häuser und Existenzen.
Über 7.600 Zivilist:innen wurden vertrieben. Wieder einmal, nach dem 44-tätigen
Krieg im Jahr 2020 um Bergkarabach, gab es zahlreiche Kriegsverbrechen:
Kriegsgefangene wurden gefesselt, gefoltert, erniedrigt und getötet. Die Leichen
getöteter Soldat*innen wurden geschändet.
Armenien ist eine der wenigen Demokratien im Südkaukasus. Seit 2018 befindet
sich Armenien im Aufbau einer freien und pluralistischen Gesellschaft, in der
europäische Werte und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Das größte
Problem für die Existenz Armeniens stellt die Sicherheit des Landes dar. Das
Land ist durch Autokratien, wie Aserbaidschan, Russland und die Türkei umgeben
und wird stets in seiner Souveränität und Integrität bedroht.
Vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, die gespaltene Reaktion der EU
zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bezug auf die
Verurteilung der Angriffe zu sehen. Während das Europäische Parlament die
Angriffe in vielen Anträgen verurteilt, macht die Kommission in bspw. der Person
der Kommissionspräsident Ursula von der Leyen weitere Gasgeschäfte mit Alijews-
Regime im Rahmen der "Kaviar-Diplomatie".
Wir, die Jungen Europäischen Förderalist:innen stehen an der Seite Armeniens und
betonen daher unsere klare Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges.
Unsere Forderungen an die EU sind daher:
Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges:
Die EU muss den Aggressor eindeutig benennen und ihn auffordern, das souveräne
Gebiet Armeniens zu verlassen und somit den Stand vom 21. Mai 2021
wiederherzustellen.
Die EU soll ihre Mitgliedsstaaten sowie NATO-Mitglieder und ENP-Mitglieder
(bspw. Israel) auffordern, keine weiteren Waffen und militärische Luftfahrzeuge
(inklusive Drohnen) an Aserbaidschan zu liefern. Auch den Lieferungen von Dual-
Use-Gütern stehen wir skeptisch gegenüber.
Die EU muss die destruktive Haltung Russlands und der Türkei in der Region
verurteilen.
Wir unterstützen die von Emmanuelle Macron im Rahmen des ersten Konvents der
Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPC) ausgehende Initiative der
Einrichtung einer zivilen Mission der Europäischen Union entlang der Grenze
Armeniens zu Aserbaidschan. Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass Armenien und
Aserbaidschan diesen Vorschlag am 07.10.2022 zustimmten, ein Bekenntnis zur
Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung zur Alma Ata von 1991 abgaben
und somit die territoriale Integrität und Souveränität des jeweils anderen
anerkannten. Dieses Gespräch ist begrüßenswert und soll fortgeführt werden, da
wichtige Aspekte, wie die Zukunft der Republik Artsakh und die Sicherheit der
armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach, weiterhin unklar bleiben.
Des Weiteren fordern wir, dass auch in dieser Region Friedenstruppen der
Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die
Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.
EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einberufung eines internationalen
Strafgerichtshof zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Südkaukasus-Region
nach dem Zerfall der Sowjetunion unterstützen. Des Weiteren soll eine
Wahrheitskommission einberufen werden, um die Verbrechen gegen die Menschheit in
dieser Region seit dem Zerfall der Sowjetunion aufzuklären.
Sanktionen gegen die politische Elite Aserbaidschans:
Regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur
Europäischen Union.
Das Einfrieren von Vermögenswerten von Staatspräsident Ilham Heydər Alijew
und Vizepräsidentin Mehriban Alijewa (die Familie Alijew), den
Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle
Milli meclis-Parlamentsabgeordneten, Vorsitzende des aserbaidschanischen
Parlaments Sahiba Gafarova, Vertreter:innen des Militärs und zahlreichen
Oligarch:innen.
Vorläufiges Sanktionspaket gegen die Regierung Aserbaidschans:
Die EU soll ein Embargo auf alle fossile Energieträger verhängen. Wir
verurteilen die am 18. Juli 2022 getroffene Absichtserklärung der
vertieften Zusammenarbeit mit Aserbaidschan, die vor allem auf die
Erhöhung der Gaslieferungen abzielt.
Wir fordern die Aussetzung der Kooperation innerhalb der östlichen
Partnerschaft mit Aserbaidschan, sowie die Aussetzung der strategischen
Partnerschaft REPower EU Plan.
Sollte die aserbaidschanische Regierung keine Bemühungen um Frieden erkennen
lassen, indem keiner der nachfolgenden Forderungen nachgegangen wird, bzw. die
Situation weiter eskaliert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten über
folgende Sanktionen entscheiden.
Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie
Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt
werden.
Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden
können.
Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.
Forderungen an Aserbaidschan von deren Umsetzung weitere Sanktionsmaßnahmen
abhängen:
Wir fordern, dass die am 07.10.2022 ausgerufene Waffenruhe eingehalten
wird.
Die aserbaidschanische Regierung muss gewährleisten, dass es keine
Massaker an armenischen und artsakhischen (Bürger:innen der Republik
Artsakh) Personen mehr gibt.
Aserbaidschan muss unmittelbar, alle armenische und artsakhische
Kriegsgefangene in Freiheit entlassen. Dies soll auch die Kriegsgefangenen
des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 umfassen.
Aserbaidschan muss seine militärischen Kräfte von der Ost- und Westgrenze
von Armenien zurückziehen.
Aserbaidschan muss sich konstruktiv an den Friedensgesprächen beteiligen.
Aserbaidschan soll die Geschichtsschreibung nicht weiter als Waffe
benutzen, sondern eine transnationale, völkerverbindende und auf
Aussöhnung bedachte Geschichtsschreibung mit Armenien suchen. Hierzu zählt
auch in einem längeren Aussöhnungsprozess die Anerkennung des Völkermords
an die Armenier durch das osmanische Reich.
Von Zeile 49 bis 50 einfügen:
Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.
Kein weiterer Genozid an den Armenier*innen
In der Nacht zum 13. September hat Aserbaidschan das souveräne Territorium
Armeniens angegriffen. Der breit angelegte Krieg unter Einsatz von Artillerie
und bewaffneten Militärdrohnen richtete sich gegen armenische Dörfer und Städte,
die sich sowohl nahe der Grenze zu Aserbaidschan als auch tief im armenischen
Kernland (wie z. B. auf den Kurort Dschermuk) befinden.
Über 200 armenische Soldat:innen sind gefallen oder werden vermisst. Es gibt
Tote und Verletzte in der Zivilbevölkerung, zerstörte Häuser und Existenzen.
Über 7.600 Zivilist:innen wurden vertrieben. Wieder einmal, nach dem 44-tätigen
Krieg im Jahr 2020 um Bergkarabach, gab es zahlreiche Kriegsverbrechen:
Kriegsgefangene wurden gefesselt, gefoltert, erniedrigt und getötet. Die Leichen
getöteter Soldat*innen wurden geschändet.
Armenien ist eine der wenigen Demokratien im Südkaukasus. Seit 2018 befindet
sich Armenien im Aufbau einer freien und pluralistischen Gesellschaft, in der
europäische Werte und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen. Das größte
Problem für die Existenz Armeniens stellt die Sicherheit des Landes dar. Das
Land ist durch Autokratien, wie Aserbaidschan, Russland und die Türkei umgeben
und wird stets in seiner Souveränität und Integrität bedroht.
Vor diesem Hintergrund ist es unerträglich, die gespaltene Reaktion der EU
zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Bezug auf die
Verurteilung der Angriffe zu sehen. Während das Europäische Parlament die
Angriffe in vielen Anträgen verurteilt, macht die Kommission in bspw. der Person
der Kommissionspräsident Ursula von der Leyen weitere Gasgeschäfte mit Alijews-
Regime im Rahmen der "Kaviar-Diplomatie".
Wir, die Jungen Europäischen Förderalist:innen stehen an der Seite Armeniens und
betonen daher unsere klare Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges.
Unsere Forderungen an die EU sind daher:
Verurteilung des aserbaidschanischen Angriffskrieges:
Die EU muss den Aggressor eindeutig benennen und ihn auffordern, das souveräne
Gebiet Armeniens zu verlassen und somit den Stand vom 21. Mai 2021
wiederherzustellen.
Die EU soll ihre Mitgliedsstaaten sowie NATO-Mitglieder und ENP-Mitglieder
(bspw. Israel) auffordern, keine weiteren Waffen und militärische Luftfahrzeuge
(inklusive Drohnen) an Aserbaidschan zu liefern. Auch den Lieferungen von Dual-
Use-Gütern stehen wir skeptisch gegenüber.
Die EU muss die destruktive Haltung Russlands und der Türkei in der Region
verurteilen.
Wir unterstützen die von Emmanuelle Macron im Rahmen des ersten Konvents der
Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPC) ausgehende Initiative der
Einrichtung einer zivilen Mission der Europäischen Union entlang der Grenze
Armeniens zu Aserbaidschan. Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass Armenien und
Aserbaidschan diesen Vorschlag am 07.10.2022 zustimmten, ein Bekenntnis zur
Charta der Vereinten Nationen und der Erklärung zur Alma Ata von 1991 abgaben
und somit die territoriale Integrität und Souveränität des jeweils anderen
anerkannten. Dieses Gespräch ist begrüßenswert und soll fortgeführt werden, da
wichtige Aspekte, wie die Zukunft der Republik Artsakh und die Sicherheit der
armenischen Bevölkerung in der Region Bergkarabach, weiterhin unklar bleiben.
Des Weiteren fordern wir, dass auch in dieser Region Friedenstruppen der
Europäischen Union entsandt werden, um potentielle Verbrechen gegen die
Menschheit zu verhindern. Besonders da durch die Totalblockade Artsakhs vom 03.12.2022 durch Aserbaidschan ethnische Säuberungen an der überwiegend armenischen Bevölkerung Artsakhs drohen.
EU-Mitgliedsstaaten sollen die Einberufung eines internationalen
Strafgerichtshof zur Aufklärung der Kriegsverbrechen in der Südkaukasus-Region
nach dem Zerfall der Sowjetunion unterstützen. Des Weiteren soll eine
Wahrheitskommission einberufen werden, um die Verbrechen gegen die Menschheit in
dieser Region seit dem Zerfall der Sowjetunion aufzuklären.
Sanktionen gegen die politische Elite Aserbaidschans:
Regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur
Europäischen Union.
Das Einfrieren von Vermögenswerten von Staatspräsident Ilham Heydər Alijew
und Vizepräsidentin Mehriban Alijewa (die Familie Alijew), den
Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle
Milli meclis-Parlamentsabgeordneten, Vorsitzende des aserbaidschanischen
Parlaments Sahiba Gafarova, Vertreter:innen des Militärs und zahlreichen
Oligarch:innen.
Vorläufiges Sanktionspaket gegen die Regierung Aserbaidschans:
Die EU soll ein Embargo auf alle fossile Energieträger verhängen. Wir
verurteilen die am 18. Juli 2022 getroffene Absichtserklärung der
vertieften Zusammenarbeit mit Aserbaidschan, die vor allem auf die
Erhöhung der Gaslieferungen abzielt.
Wir fordern die Aussetzung der Kooperation innerhalb der östlichen
Partnerschaft mit Aserbaidschan, sowie die Aussetzung der strategischen
Partnerschaft REPower EU Plan.
Sollte die aserbaidschanische Regierung keine Bemühungen um Frieden erkennen
lassen, indem keiner der nachfolgenden Forderungen nachgegangen wird, bzw. die
Situation weiter eskaliert, sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten über
folgende Sanktionen entscheiden.
Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie
Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt
werden.
Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden
können.
Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.
Forderungen an Aserbaidschan von deren Umsetzung weitere Sanktionsmaßnahmen
abhängen:
Wir fordern, dass die am 07.10.2022 ausgerufene Waffenruhe eingehalten
wird.
Die aserbaidschanische Regierung muss gewährleisten, dass es keine
Massaker an armenischen und artsakhischen (Bürger:innen der Republik
Artsakh) Personen mehr gibt.
Aserbaidschan muss unmittelbar, alle armenische und artsakhische
Kriegsgefangene in Freiheit entlassen. Dies soll auch die Kriegsgefangenen
des 44-tägigen Kriegs im Jahr 2020 umfassen.
Aserbaidschan muss seine militärischen Kräfte von der Ost- und Westgrenze
von Armenien zurückziehen.
Aserbaidschan muss sich konstruktiv an den Friedensgesprächen beteiligen.
Aserbaidschan soll die Geschichtsschreibung nicht weiter als Waffe
benutzen, sondern eine transnationale, völkerverbindende und auf
Aussöhnung bedachte Geschichtsschreibung mit Armenien suchen. Hierzu zählt
auch in einem längeren Aussöhnungsprozess die Anerkennung des Völkermords
an die Armenier durch das osmanische Reich.
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