IA7NEU: Für ein europäisches Vereinsrecht
Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2022 |
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Antragsteller*in: | JEF Nordrhein-Westfalen, JEF Saarland (dort beschlossen am: 16.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.09.2022, 19:07 |
Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2022 |
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Antragsteller*in: | JEF Nordrhein-Westfalen, JEF Saarland (dort beschlossen am: 16.09.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.09.2022, 19:07 |
In Anbetracht der Erwägungen, dass
In Anbetracht der Erwägungen, dass
fordern wir, dass Vereine auch grenzüberschreitend gegründet werden können und
dafür ein europäisches Vereinsrecht geschaffen wird.
Vereine sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil für das politische und gesellschaftliche Zusammenleben, sondern spielen auch eine wichtige Rolle in der persönlichen Entwicklung. Vereine fördern den Zusammenhalt, die Meinungsfindung und den Austausch von Standpunkten, sowie den transnationalen Austausch und tragen damit zur Völkerverständigung bei.
Innerhalb der JEF werden bereits durch transnationale Strukturen (z.B. JEF Oberrhein, JEF Großregion) solche grenzüberschreitende Tätigkeiten durchgeführt. Jedoch gibt es keine entsprechende Rechtsform für Organisationen, deren Mitglieder aus mehreren EU-Staaten bestehen.
Daher fordern wir, dass Vereine auch grenzüberschreitend gegründet werden können und dafür ein europäisches Vereinsrecht geschaffen wird.
fordern wir, dass Vereine auch grenzüberschreitend gegründet werden können und dafür ein europäisches Vereinsrecht geschaffen wird.
Darüber hinaus fordern wir,
Als JEF Deutschland haben wir ein großes Interesse an der Einführung des europaweiten Vereinsrechts, da es unser transnationales Engagement erheblich vereinfachen würde. Daher wollen wir von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Dies ist nicht nur eine logische Fortführung des bereits bestehenden
europäischen Gesellschaftsrechts, sondern auch Ausdruck einer stetig enger
zusammenwachsenden Gemeinschaft aller Europäer:innen.
Gleichzeitig kann es eine stärkere Identifikation mit Europa und einer
europäischen Zivilgesellschaft ermöglichen und Vernetzungen erleichtern. Die
Idee europäischen Engagements kann durch diese Rechtsform mehr Präsenz und
Sichtbarkeit erhalten. Daneben sorgt ein europäisches Vereinsrecht auf rein
praktischer Ebene dafür, dass Wohnortwechsel einem transnationalen Engagement
nicht mehr im Wege stehen.
Wir unterstützen daher die Bestrebungen des Europäischen Parlaments, eine neue
Rechtsform “Europäischer Verein” einzuführen. Das Europäische Parlament hat im
Februar 2022 einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschlossen und der
Kommission zur weiteren Veranlassung vorgelegt. Dieser darf nicht in den
Schubladen des Gesetzgebungsverfahrens verstauben. Wir fordern, dass die
jahrelange Diskussion um die Einführung eines Europäischen Vereins endlich zum
längst überfälligen Abschluss kommt.
In einigen Staaten Europas geraten Zivilgesellschaft und Protestbewegungen
zunehmend unter Druck. Ein europäisches Vereinsrecht könnte hier für ganz Europa
mehr Flexibilität und Freiheiten für zivilgesellschaftliches Engagement und
dabei auch die notwendige Rechtssicherheit schaffen. So könnte beispielsweise
eine europäische Definition der Gemeinnützigkeit dazu beitragen, dass denjenigen
Akteur:innen, die die Kriterien der Gemeinnützigkeit nach europäischem
Vereinsrecht erfüllen, Gelder oder andere Fördermöglichkeiten nicht einfach aus
einer politischen Motivation heraus verwehrt werden können. Daneben sind aber
noch viele weitere Regelungsmechanismen denkbar, die zu mehr Rechtssicherheit
führen können, wie beispielsweise die Einführung einheitlicher Klagerechte.
erfolgt mündlich.