Organisatorischer Antrag: | Einsetzung einer Bundesarbeitsgemeinschaft „Finanzen“ |
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Antragsteller*in: | Ramona Hess (LV Saarland & LV Niedersachsen) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 14.10.2022, 22:11 |
Ä4 zu OA1: Einsetzung einer Bundesarbeitsgemeinschaft „Finanzen“
Antragstext
Die JEF Deutschland setzt eine “Arbeitsgemeinschaft (AG) Finanzen” ein. Sie soll sowohl eine Anlaufstelle für alle finanziellen Fragestellungen der JEF sein, als auch ein zentrales Instrument, um den Verband auf allen Ebenen finanziell nachhaltig und zukunftssicher aufzustellen.
A. Struktur der BAG
Die Regelungen zum Mandat und internen Organisation von BAGs der JEF Deutschland gelten auch für die AG Finanzen. Insofern finden auch die Regelungen des Beschlusses des Bundesausschusses vom März 2022 Anwendung. Insbesondere sitzen der AG je ein Mitglied des Bundesvorstands, sowie eine in der AG intern gewählte Person vor. Jeder Landesverband ist angehalten, mindestens eines seiner Mitglieder in diese Arbeitsgemeinschaft zu entsenden.
B. Aufgaben der BAG
Die Bundesarbeitsgemeinschaft gibt sich in den ersten Treffen ihr Arbeitsprogramm selbst. Dabei wird es folgende Kernthemen als Säulen umfassen.
1. Sponsoring und Fundraising
Die Bundesarbeitsgemeinschaft beschäftigt sich mit finanzpolitischen Instrumenten, wie beispielsweise dem Fundraising oder der Finanzierung von Großprojekten der JEF über Spenden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft erarbeitet einen umfassenden und für alle Ebenen verbindlichen Kriterienkatalog, der die Voraussetzungen für ein mit den Zielen und Werten der JEF konformes Sponsoring festlegt.
2. regelmäßiger Austausch / Beratungsangebot
Die Bundesarbeitsgemeinschaft dient dem Austausch der Landesverbände untereinander, um so Wissen über Finanzierungsmöglichkeiten zu akkumulieren und generelle finanzielle Praktiken kennenzulernen, welche in anderen Landesverbänden bereits erfolgreich angewandt werden. Zeitgleich agiert die Bundearbeitsgemeinschaft als Berater für die Landesverbände hinsichtlich finanzieller Belange und vor allem in Fragen der Fördermittelakquise. Sie kommt dieser Aufgabe insbesondere nach, indem sie auf relevante Projektmittel hinweist und ggf. auf Personen mit Erfahrung im Bereich der Antragstellung verweist.
3. finanzielle Weiterentwicklung
Im Zuge ihrer Funktion als einen Austausch erleichternde Plattform soll sich die Bundesarbeitsgemeinschaft selbstständig mit der finanziellen Weiterentwicklung der Ebenen der JEF Deutschland befassen, um den Verband dabei zu unterstützen, sich nachhaltig auf ein solides monetäres Fundament stellen zu können.
Zudem soll die Bundesarbeitsgemeinschaft eine unterstützende Rolle einnehmen, um den Landesverbänden der JEF die finanzpolitische Weiterentwicklung zu erleichtern. Die finanzpolitische Weiterentwicklung soll insbesondere in der Aneignung von Expertise in Sachen Beantragung und Verwaltung (öffentlicher) Fördergelder bestehen.
4. Europa-Union-Deutschland
Die Bundesarbeitsgemeinschaft berät sich weiterhin über die finanziellen Beziehungen zur Europa-Union, reflektiert diese und dient daran anschließend der kollektiven Meinungsbildung der JEF Deutschland in Bezug auf die Europa-Union-Deutschland und dort stattfindende, finanzielle Beratungen. Dabei stärkt und berät die BAG die JEF auf Bundes- und Landesebene darin, sich finanzielle Freiräume zu bewahren.
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