Inhaltlicher Antrag: | Kein neues Aghet |
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Antragsteller*in: | JEF Niedersachsen (dort beschlossen am: 02.10.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.10.2022, 12:22 |
Ä2 zu IA12: Kein neues Aghet
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 39 bis 44 löschen:
Finanzsektor:
- Die EU soll auch die Transaktionen der aserbaidschanischen Zentralbank verbieten und alle ihre Vermögenswerte einfrieren sowie die Vermögenswerte aserbaidschanischer Oligarch:innen ins Visier nehmen. Der aserbaidschanischen Zentralbank werden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
Von Zeile 48 bis 86:
- Die EU soll ein Embargo gegen
per Schiff transportiertes aserbaidschanisches Ölaserbaidschanische fossile Energieträger (mit Übergangsfristen) verhängen.
Transportsektor:
Sanktionen gegen die politische Elite:
- Der EU-Luftraum soll für alle in aserbaidschanischen Besitz befindlichen, in Aserbaidschan registrierten oder von Aserbaidschan kontrollierten Flugzeuge geschlossen werden. Diese Flugzeuge sollen damit nicht mehr in der Lage sein, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
- Die Bevölkerung Aserbaidschans sollte möglichst wenig von Sanktionen getroffen werden.
- Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an aserbaidschanische Fluggesellschaften soll verboten werden - zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
- Die Sanktionen sollen sich primär an Staatspräsident İlhamHeydər oğlu Əliyev und Vizepräsidentin Mehriban Əliyeva (die Familie Əliyev), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Abgeordneten, Azərbaycan Respublikası Prezidentinin İşlər İdarəsi-Sprecherin Sahiba Gafarova, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarch:innen richten.
- Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für aserbaidschanische Schiffe zu sperren. Ausnahmen gelten u.a. für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren.
- Die EU hat aserbaidschanischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU zu untersagen; Ausnahmen gibt es u.a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
Wirtschaft:
- Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt werden.
- Die Sanktionen sollen auch ein Importverbot von Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Aserbaidschan darstellen untersagen.
- Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
- Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.
Visavergabe:
- Diplomat:innen und verwandte Gruppen, sowie regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:
- Die Sanktionen sollen sich jedoch primär an Staatspräsident İlhamHeydər oğlu Əliyev und Vizepräsidentin Mehriban Əliyeva (die Familie Əliyev), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Abgeordneten, Azərbaycan Respublikası Prezidentinin İşlər İdarəsi-Sprecherin Sahiba Gafarova, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarch:innen richten.
Von Zeile 89 bis 93:
- Diplomat:innen und verwandte Gruppen, sowie regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
- Die Bevölkerung Aserbaidschans soll bestmöglich wenig getroffen werden, da sie mit am meisten unter dem aserbaidschanischen Regime leidet. Somit gilt unsere Solidarität auch denen, die unter dem Alijew-Regime in Aserbaidschan leiden.
- Das Einfrieren von Vermögenswerten der oben genannten Personen.
Von Zeile 96 bis 100:
Wir fordern einen sofortigen Waffenstillstand, welcher auch eingehalten werden muss und Friedensgespräche, welche eine Ausarbeitung und Umsetzung eines Friedensplans im Rahmen der Minsker Gruppe beinhaltet.
- einen sofortigen Waffenstillstand, welcher auch eingehalten werden muss und Friedensgespräche, welche eine Ausarbeitung und Umsetzung eines Friedensplans im Rahmen der Minsker Gruppe beinhaltet.
Diese Verhandlungen schlug das armenische Außenministerium schon in Bezug auf den aserbaidschanischen Überfall auf die Republik Arzach am 15. März 2022 vor.
- Sollte der Konflikt zunehmend eskalieren, bedarf es einer Verschärfung der Sanktionen.
Von Zeile 104 bis 108 löschen:
Von Zeile 39 bis 44 löschen:
Finanzsektor:
- Die EU soll auch die Transaktionen der aserbaidschanischen Zentralbank verbieten und alle ihre Vermögenswerte einfrieren sowie die Vermögenswerte aserbaidschanischer Oligarch:innen ins Visier nehmen. Der aserbaidschanischen Zentralbank werden zudem weitreichende Beschränkungen für den Zugriff auf ihre Devisenreserven in der EU auferlegt.
Von Zeile 48 bis 86:
- Die EU soll ein Embargo gegen
per Schiff transportiertes aserbaidschanisches Ölaserbaidschanische fossile Energieträger (mit Übergangsfristen) verhängen.
Transportsektor:
Sanktionen gegen die politische Elite:
- Der EU-Luftraum soll für alle in aserbaidschanischen Besitz befindlichen, in Aserbaidschan registrierten oder von Aserbaidschan kontrollierten Flugzeuge geschlossen werden. Diese Flugzeuge sollen damit nicht mehr in der Lage sein, im Gebiet der EU zu landen, zu starten oder es zu überfliegen.
- Die Bevölkerung Aserbaidschans sollte möglichst wenig von Sanktionen getroffen werden.
- Der Export, Verkauf und Lieferung oder Weitergabe von Flugzeugen und Ausrüstung an aserbaidschanische Fluggesellschaften soll verboten werden - zusätzlich alle damit verbundenen Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
- Die Sanktionen sollen sich primär an Staatspräsident İlhamHeydər oğlu Əliyev und Vizepräsidentin Mehriban Əliyeva (die Familie Əliyev), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Abgeordneten, Azərbaycan Respublikası Prezidentinin İşlər İdarəsi-Sprecherin Sahiba Gafarova, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarch:innen richten.
- Zudem sind in den EU-Ländern sowohl Häfen als auch Schleusen für aserbaidschanische Schiffe zu sperren. Ausnahmen gelten u.a. für Schiffe, die pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel transportieren.
- Die EU hat aserbaidschanischen Kraftverkehrsunternehmen die Einreise in die EU zu untersagen; Ausnahmen gibt es u.a. für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.
Wirtschaft:
- Der Zugang Aserbaidschans zu wichtigen Schlüsseltechnologien wie Halbleitern, modernster Software sowie zu Dual-Use-Gütern soll beschränkt werden.
- Die Sanktionen sollen auch ein Importverbot von Holz, Zement und anderen Produkten, die wichtige Einnahmequellen für Aserbaidschan darstellen untersagen.
- Exportverbote für Chemikalien, die zur Waffenherstellung genutzt werden können.
- Es soll ein Importverbot für aserbaidschanisches Gold verhängt werden.
Visavergabe:
- Diplomat:innen und verwandte Gruppen, sowie regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
Individuelle Einschränkung von Personen und Einrichtungen:
- Die Sanktionen sollen sich jedoch primär an Staatspräsident İlhamHeydər oğlu Əliyev und Vizepräsidentin Mehriban Əliyeva (die Familie Əliyev), den Ministerpräsident Ali Asadov, den Außenminister Jeyhun Bayramov, alle Milli meclis-Abgeordneten, Azərbaycan Respublikası Prezidentinin İşlər İdarəsi-Sprecherin Sahiba Gafarova, Vertreter des Militärs und zahlreiche Oligarch:innen richten.
Von Zeile 89 bis 93:
- Diplomat:innen und verwandte Gruppen, sowie regierungstreue Oligarch:innen verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union.
- Die Bevölkerung Aserbaidschans soll bestmöglich wenig getroffen werden, da sie mit am meisten unter dem aserbaidschanischen Regime leidet. Somit gilt unsere Solidarität auch denen, die unter dem Alijew-Regime in Aserbaidschan leiden.
- Das Einfrieren von Vermögenswerten der oben genannten Personen.
Von Zeile 96 bis 100:
Wir fordern einen sofortigen Waffenstillstand, welcher auch eingehalten werden muss und Friedensgespräche, welche eine Ausarbeitung und Umsetzung eines Friedensplans im Rahmen der Minsker Gruppe beinhaltet.
- einen sofortigen Waffenstillstand, welcher auch eingehalten werden muss und Friedensgespräche, welche eine Ausarbeitung und Umsetzung eines Friedensplans im Rahmen der Minsker Gruppe beinhaltet.
Diese Verhandlungen schlug das armenische Außenministerium schon in Bezug auf den aserbaidschanischen Überfall auf die Republik Arzach am 15. März 2022 vor.
- Sollte der Konflikt zunehmend eskalieren, bedarf es einer Verschärfung der Sanktionen.
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