Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2022 |
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Antragsteller*in: | JEF Bayern (dort beschlossen am: 26.06.2022) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.09.2022, 15:33 |
IA10: Impulse für den künftigen europäischen Arbeitsmarkt – Handlungsempfehlungen (in postpandemischen Zeiten)
Antragstext
Die Europäische Sozialpolitik bewies sich bereits vor der Pandemie als eine der
großen Herausforderungen der EU – Politik. Obwohl in Artikel 151 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Zielsetzung einer
gemeinsamen Sozialpolitik unmissverständlich u.a. durch die Förderung von
Beschäftigung, die Verbesserung und langfristig auch die Angleichung der Lebens
– und Arbeitsbedingungen, einem angemessenen sozialen Schutz sowie die
Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials und die Bekämpfung von Ausgrenzungen
verankert wurde, veranschaulicht die vorherrschende Realität das noch
abzurufende Potenzial in diesem breiten Politikfeld. Externe Schocks wie die
Pandemie verdeutlichen den Nachholbedarf und den damit verbundenen Reformstau.
Die Jugendarbeitslosigkeit hat besonders am Anfang der 2010er Jahre wie kein
weiteres Thema ein Nord-Süd-Gefälle innerhalb der EU offenbart. Dabei gelang es
bis zum Ende des Jahrzehnts eine relative Minderung der gesamteuropäischen
Jugendarbeitslosigkeit zu erzielen. Erst mit dem Eintritt der Pandemie wurde die
Entwicklung gebrochen.
Wir als JEF Deutschland möchten den nachfolgenden Forderungskatalog als Impuls
für die künftigen sozialpolitischen Herausforderungen vorlegen:
- Die Einführung eines nach Lebenshaltungskosten gewichteten Mindestlohnes
zur Sicherung von Mindeststandards für Arbeitnehmer:innen;
- Die Ausweitung des Mobilitätsangebots – analog zu den verkehrspolitischen
Bemühungen – in Form eines Arbeitstickets für EU-Pendler:innen;
- Die Verhinderung des Lohndumpings: eine fortlaufende europabehördliche
Überprüfung ist dafür unabdingbar. Gleichgewichtete Bezahlung für gleiche
Arbeit muss an jedem Ort der Union das Ziel sein; es soll zudem
sichergestellt werden, dass es auf dem Arbeitsmarkt innerhalb der EU zu
keiner Diskriminierung bei der Lohnzahlung kommt.
- Gemeinsam zu erarbeitende Mindeststandards auf dem Gebiet d er
individuellen Arbeitssicherheit inklusive einer allgemeinen
Aufklärungspflicht der Arbeitgeber; dazu gehören unter anderem
Krankenversicherung, Sozial- und Unfallversicherung, Arbeitsschutzrecht
wie sie auch schon im europäischen Arbeitsrecht angelegt sind.
Begründung
siehe Aussprache