Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2021 |
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Antragsteller*in: | BAG Empowerment und Diversity (dort beschlossen am: 13.09.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.10.2021, 22:03 |
Ersetzt: | IA25NEU2: Code of Conduct der JEF Deutschland |
IA25NEU3: Code of Conduct der JEF Deutschland
Antragstext
- Kenntnis nehmend von der zunehmenden Professionalisierung der Aktivitäten
des JEF Deutschland Netzwerks;
- Bekräftigend, dass ein Code of Conduct eine Reihe von Prinzipien und
Werten sowie Regeln und Verfahren in Bezug auf das Verhalten der
Teilnehmer*innen und den Umgang mit anderen enthalten soll und zur
Sicherheit und Einbeziehung aller Beteiligten beiträgt;
- unter Berücksichtigung der Vielfalt, die unter den Mitgliedern der JEF
(JEFer*innen) vorhanden ist;
- mit dem Ziel, eine immer sicherere, inklusivere, vielfältigere und
gleichberechtigtere Teilhabe und Arbeitsumgebung bei den Aktivitäten der
JEF Deutschland zu gewährleisten; und
- Betonung der Null-Toleranz-Politik der JEF Deutschland gegenüber jeglicher
Art von Diskriminierung und bedrohlichem, aggressivem Verhalten und
Anerkennung des Handlungsbedarfs, um sicherzustellen, dass diese Politik
umgesetzt und realisiert wird;
hat die JEF Deutschland den folgenden Text als ihren Code of Conduct
(Verhaltenskodex) angenommen, der, wie erläutert, bei allen Aktivitäten der JEF
Deutschland, ob offiziell oder inoffiziell, gilt.
Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur aufrechtzuerhalten und
weiterzuentwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Menschenwürde, Sicherheit und
Gleichberechtigung als Voraussetzungen für den vollen Zugang und die aktive
Teilhabe beruht und das Recht auf einen geschützten Raum und eine sichere
Teilhabe an ihren Aktivitäten widerspiegelt.
Das Ziel dieses Code of Conduct ist es, sicherzustellen, dass sich jede*r
Einzelne in der JEF Deutschland sicher, gehört, einbezogen und respektiert
fühlt, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit hat, sich aktiv in unserem Verein zu
beteiligen, und dass die JEF als Organisation kontinuierlich nach weiterer
Inklusion, Vielfalt und Sicherheit in all ihren Aktivitäten strebt.
Der Code of Conduct umreißt die soziale und ethische Verantwortung von
Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zur Umsetzung
des Code of Conducts. Der Code of Conduct umfasst eine Reihe von inhaltlichen
und verfahrenstechnischen Regeln, wie z. B. den Einsatz einer Awareness-Stelle,
zur Gewährleistung einer sicheren Teilhabe und eines geschützten Raums, der
Inklusion, Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts gegenüber Personen,
die an JEF-Aktivitäten beteiligt sind.
Der Code of Conduct bindet jede Person, die an den Aktivitäten der JEF
Deutschland beteiligt ist, während der gesamten formellen und informellen
Aktivitäten, auf die in diesem Absatz, Bezug genommen wird.
Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an einer JEF-Veranstaltung akzeptiert
und verpflichtet sich jede*r Teilnehmer*in automatisch zu diesen Regeln.
Als Teilnehmer*in an Aktivitäten der JEF Deutschland wird erwartet, dass der
Code of Conduct sowie die gesetzlichen Verpflichtungen bekannt und verständlich
sind, unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort der Teilnehmenden.
Sollten jemals Zweifel über ein bestimmtes Verhalten entstehen, sind die
Teilnehmer*innen aufgefordert, eine der Kontaktpersonen (wie in Abschnitt 8
definiert) um Rat zu fragen.
Der Code of Conduct gilt sowohl bei Online- als auch bei Offline-Aktivitäten der
JEF Deutschland, sowohl im formellen als auch im informellen Rahmen.
Unter einem formellen Umfeld ist jeder Teil einer Veranstaltung der JEF
Deutschland, Arbeitsgemeinschaft oder von Bundesprojekten und Präsenz- sowie
Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss zu
verstehen.
Unter “informellem Umfeld” sind alle Aktivitäten zu verstehen, die in Verbindung
mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Deutschland-Veranstaltung
stattfinden, oder andere informelle Zusammenkünfte, die eindeutig mit JEF
Deutschland-Aktivitäten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.
Die JEF Deutschland ist ein inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen
aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa
einsetzen wollen. Daher werden JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-
Aktivitäten ermutigt, ihre bewussten Vorurteile und unbewussten Vorurteile zu
überwinden. Dementsprechend sollten JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-
Aktivitäten ihr Bestes tun, um nicht
- Annahmen über eine Personauf Grundlage der Nationalität, der ethnischen
Herkunft, der Hautfarbe, des Aussehens, einer Behinderung, der Sprache,
des Alters, des sozialen Status oder Weiteres zu treffen;
- Annahmen über die religiöse oder politische Zugehörigkeit oder Nicht-
Zugehörigkeit, andere Überzeugungen oder den Glauben einer anderen Person
zu treffen;
- die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung einer Person
anzunehmen;
- die Fähigkeit einer Person anzunehmen, die gleichen Dinge zu tun, die man
selbst tun kann;
- davon auszugehen, dass jeder in guter Gesundheit ist, physisch oder
anderweitig.
5. Über das Handeln in Übereinstimmung mit dem Code of
Conduct
Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und umfassen jedes Verhalten, das als
unangemessen und unvereinbar mit den Werten der JEF Deutschland angesehen werden
kann. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zu Maßnahmen (wie in den Verfahren
in Abschnitt 7 definiert).
Die Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles
Verhalten anzunehmen und zu fördern, das Folgendes beinhaltet:
- zu respektieren, dass eine andere Person das Wort ergreift;
- sensible Themen in einer respektvollen Art und Weise zu diskutieren und
daran zu denken, dass sie für andere persönlich sein können;
- ein Umfeld zu schaffen, in dem es allen leicht fällt, die eigene Meinung
zu äußern;
- Unterstützung und Ermöglichung der Teilnahme und Einbeziehung anderer, zum
Beispiel durch leichte Sprache und Erklärung von Abkürzungen, Begriffen
und schwierigen Konzepten;
- keine Diskriminierung aufgrund von persönlichen Merkmalen, körperlichen
oder anderen, wie in Punkt 4 dargestellt, vorzunehmen;
- es vermeiden, das Aussehen einer anderen Person in einer Weise zu
kommentieren, die ihr Unbehagen verursacht oder sie objektiviert;
- keine Sprache zu verwenden, die den Gedanken hervorhebt, dass eine
grundlegende Gesundheit und Fähigkeit erwartet wird;
- die Kultur einer anderen Person nicht zu beurteilen oder negativ zu
kommentieren;
- keine rassistischen Stereotype in ihrer Rede, ihren Handlungen oder ihrem
Verhalten zu nähren, auch nicht als Scherz oder ironisch;
- den persönlichen Raum/Intimsphäre anderer zu respektieren und andere nicht
ohne deren ausdrückliche Erlaubnis körperlich zu berühren;
- andere nicht zu schikanieren, sich über sie lustig zu machen oder sie
herabzusetzen, oder über die Fehler anderer zu lachen, es sei denn, sie
lachen gemeinsam mit ihnen;
- andere JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten nicht in
irgendeiner Weise zu belästigen oder zu missbrauchen.
6. Verpflichtungen der JEF Deutschland, Organisator*innen
und Moderator*innen von JEF Deutschland Aktivitäten
- Der Code of Conduct muss vor jeder JEF Deutschland-Veranstaltung und -
Aktivität, bei der der Code Anwendung findet, verbreitet werden. Darüber
hinaus sollen zu Beginn der Veranstaltung oder Aktivität die wichtigsten
Punkte kurz inhaltlich vorgestellt werden.
- Die Vorstellung des Code of Conduct soll:
- sicherstellen, dass die Teilnehmer*innen seinen Inhalt und seine
Verpflichtungen verstehen; - dem Zweck des Code of Conducts angemessen sein;
- die Art und Dauer der Veranstaltung berücksichtigen.
- sicherstellen, dass die Teilnehmer*innen seinen Inhalt und seine
- Der Code muss von einem*r der Organisator*innen, Moderator*innen oder der
Awareness-Stelle vorgestellt werden, und gleichzeitig müssen die Mittel
zur Meldung an die Awareness-Stelle vorgestellt werden; und
- Der Code muss während der gesamten Veranstaltung oder Aktivität zum
Nachschlagen, online wie offline, zugänglich sein.
- Die Awareness-Stelle stellt die Umsetzung der Maßnahmen für eine
gleichberechtigte Teilhabe sicher. Mitglieder der Awareness-Stelle haben
die Aufgabe, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmer*innen
zu gewährleisten und für die Teilnehmer*innen persönlich und online
erreichbar zu sein. Sie ist außerdem die erste Anlaufstelle für
Mitglieder, die Rat in Konfliktsituationen, bei Diskriminierung sowie bei
anderen Formen von Gewalt suchen. Alle Anliegen werden vertraulich
behandelt.
- Die Awareness-Stelle besteht aus mindestens zwei bis zu fünf
Ansprechpersonen, die zu jeder Zeit kontaktiert werden können. Die
Ansprechpersonen sollten möglichst divers sein und verschiedene
Geschlechteridentitäten repräsentieren. Sie werden vom Bundesausschuss-
Gremium gewählt und für ein Jahr eingesetzt. Darüber hinaus können die
Mitglieder der Awareness-Stelle andere JEF Mitglieder in der
Konfliktlösung schulen. Anschließend können diese die Aufgaben der
Mitglieder der Awareness-Stelle in deren Abwesenheit bei Veranstaltungen
wahrnehmen.
- Um die Unabhängigkeit der Awareness-Stelle zu gewährleisten, darf diese
nicht aus einem Mitglied des Bundesvorstandes, des Bundesausschuss-
Präsidiums, des Bundessekretariats, eines Landesvorstandes oder eines
Landesausschuss- Präsidiums bestehen.
- Das Awareness-Stelle soll bei den Bundesausschüssen und dem Bundeskongress
sichtbar vertreten und ansprechbar sein. Sollten nicht zwei
Vertreter*innen der Awareness-Stelle für eine Veranstaltung verfügbar
sein, so ist eine geschulte Vertretung zu organisieren.
- Bei weiteren Veranstaltungen auf Bundesebene sollte nach Möglichkeit eine
Person von der Awareness-Stelle oder eine von der Awareness-Stelle
geschulte Person anwesend sein. Alternativ sollte mindestens eine
Ansprechperson anwesend sein, die den Code of Conduct gelesen und
verstanden hat und auf seine Einhaltung auf der Veranstaltung achten kann.
- Das Awareness-Team kann auf Anfrage der Landes- und Kreisverbände Personen
vor Ort schulen. Außerdem unterstützt die Awareness-Stelle Landes- oder
Kreisvorstände auf Wunsch bei Fragen zu gleichberechtigter Teilhabe und
diskriminierungsfreiem Miteinander im Verband. Das Ziel sollte der Aufbau
von eigenständigen Angeboten bzw. einer eigenen Awareness-Stelle auf der
jeweiligen Ebene sein.
- Das Awareness-Team kann andere JEF-Organe wie den Bundesvorstand, sowie
die Arbeitsgemeinschaft Empowerment & Diversity, unter Achtung der
Anonymität auf strukturelle Missstände im Verband aufmerksam machen. Die
Awareness-Stelle kann außerdem den Bundesvorstand im Rahmen ihrer
thematischen Zuständigkeit beraten.
- Für die Veranstaltungen und Aktivitäten der JEF steht ein Online-Formular
zur Verfügung, das nur der Awareness-Stelle zugänglich ist und von dieser
jederzeit aktiv überwacht werden muss;
- Das Formular wird von den Kontaktpersonen für zwei Wochen nach der
Veranstaltung oder Aktivität überprüft;
- Das Formular muss die Möglichkeit bieten, zu erklären, was passiert ist
und was die nächsten Schritte sein sollen;
- Das Formular muss die Möglichkeit bieten, die eigenen Kontaktdaten
anzugeben oder sich für Anonymität zu entscheiden.
Der Code of Conduct gilt für jedes Mitglied der JEF Deutschland und jede*n
Teilnehmer*in an einer JEF-Aktivität, unabhängig von ihrer Rolle in der
Organisation. Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das beunruhigend
ist oder das einen Verstoß gegen den Code darstellen könnte, sollte das Problem
bitte umgehend bei der Awareness-Stelle angesprochen werden, sofern man sich
dabei wohlfühlt. Dies kann entweder anonym oder zusammen mit einer
Vertrauensperson geschehen. Das gibt der JEF Deutschland die Möglichkeit, sich
mit dem Problem zu befassen und es zu korrigieren, idealerweise, bevor es zu
einem Gesetzesverstoß oder einer Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit wird.
Unangemessenes oder unerwünschtes Verhalten oder Handeln kann gemeldet werden
durch:
- Eine oder mehrere der zu Beginn der Aktivität vorgestellten Mitglieder der
Awareness-Stelle, persönlich oder online
- Ein Code of Conduct-Formular, das zur anonymen Meldung verwendet werden
kann und auf der Webseite der Awareness-Stelle verlinkt ist;
- Kontaktaufnahme zur Awareness-Stelle und andere Mittel, die zu Beginn der
Veranstaltung oder Aktivität genannt werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen
Ansprechpartner*innen bei der Veranstaltung oder Aktivität verpflichtet, nach
bestem Wissen und Gewissen und mit dem Einverständnis der von dem Verhalten
betroffenen Person, in aufeinanderfolgender Reihenfolge und je nach Schwere und
Möglichkeit der Wiederholung der Handlung
- Die Teilnehmer*innen an ihre Verpflichtung zu erinnern, sich in
Übereinstimmung mit diesem Code of Conduct zu verhalten, und ihnen
Hinweise zu geben, wie sie dies tun können;
- Ein persönliches Gespräch mit der Person zu führen, die gegen den Code of
Conduct verstoßen hat, um sicherzustellen, dass ein gegenseitiges
Verständnis über die Art der unangemessenen Handlung besteht,
einschließlich der Klärung und Erläuterung möglicher Missverständnisse und
interkultureller Unterschiede;
- Die anderen Organisator*innen der Veranstaltung oder die
Sitzungsleiter*innen, bei Bedarf, über das problematische Verhalten oder
den Verstoß gegen den Code of Conduct zu informieren;
- durch Moderation eines strukturierten Gesprächs zwischen den Parteien, die
Situation zu klären;
- In Absprache mit dem Organisationsteam und den Moderator*innen der
Aktivität die Sitzung zu unterbrechen und/oder der Person, die gegen den
Code of Conduct verstößt, die Teilnahme am Rest der Veranstaltung oder
Aktivität zu untersagen.
Im Falle einer Meldung gewalttätigen oder potenziell illegalen Verhaltens wird
wie in Kapitel 9 Absatz 2 verfahren.
Wenn die Person, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, ein gewähltes Amt
in der JEF Deutschland innehat, kann die nächste satzungsgemäße Versammlung, je
nach Art des Verstoßes und mit Zustimmung der vom Verhalten betroffenen Person,
über den Vorfall informiert werden.
Repräsentant*innen der JEF Deutschland und alle Teilnehmer*innen an JEF-
Deutschland-Veranstaltungen und -Aktivitäten unterliegen den lokalen Gesetzen.
Es wird von ihnen erwartet, dass sie den Code of Conduct sowie alle geltenden
Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. In einem Fall, in dem die
Bestimmungen des Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen sollten,
hat das Recht Vorrang.
Im Falle von gewalttätigem oder diskriminierendem Verhalten ist die
Ansprechperson verpflichtet, eine Polizeibehörde einzuschalten, wenn dies nach
den Gesetzen des Landes notwendig und möglich ist. Die betroffene Person oder
Gruppe wird durch diese Maßnahmen nicht daran gehindert, gerichtlich gegen die
Person, die gegen das Gesetz verstößt, vorzugehen.
Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Awareness-Stelle und
andere am Prozess beteiligte Personen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen
verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren erfordert dies oder es
dient der Sicherheit des Einzelnen.
Die Kontaktpersonen und andere am Prozess beteiligte Personen dürfen die
Identität der Betroffenen nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben.
Jegliches schriftliche Material, das Informationen über die beteiligten Personen
enthält, sollte nicht länger aufbewahrt werden, als es dem Zweck und der Zeit
der Lösung des Falles dient. Es muss umgehend nach Abschluss des Falles –
spätestens zwei Jahren nach der Erstdokumentation des Vorfalls – von allen
Geräten, Datenbanken und anderen Orten gelöscht werden. Die Dokumentation der
Vorfälle kann anonymisiert zum Zweck der Entwicklung eines Handlungsleitfadens
aufbewahrt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Unterstützer*innen
Zustimmung
Änderungsanträge
- Ä1 (JEF Niedersachsen (beschlossen am: 03.10.2021), Zurückgezogen)