ist im 3. Punkt bereits aufgelistet
Inhaltlicher Antrag: | Code of Conduct der JEF Deutschland |
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Antragsteller*in: | JEF Thüringen |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2021, 21:55 |
Inhaltlicher Antrag: | Code of Conduct der JEF Deutschland |
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Antragsteller*in: | JEF Thüringen |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.10.2021, 21:55 |
basierend auf dem Code of Conduct der JEF Europa
hat die JEF Deutschland den folgenden Text als ihren Code of Conduct
(Verhaltenskodex) angenommen, der, wie erläutert, bei allen Aktivitäten der JEF
Deutschland, ob offiziell oder inoffiziell, gilt.
Die JEF Deutschland verpflichtet sich, eine Kultur aufrechtzuerhalten und
weiterzuentwickeln, die auf gegenseitigem Respekt, Menschenwürde, Sicherheit und
Gleichberechtigung als Voraussetzungen für den vollen Zugang und die aktive
Teilhabe beruht und das Recht auf einen geschützten Raum und eine sichere
Teilhabe an ihren Aktivitäten widerspiegelt.
Das Ziel dieses Code of Conduct ist es, sicherzustellen, dass sich jede*r
Einzelne in der JEF Deutschland sicher, gehört, einbezogen und respektiert
fühlt, dass jede*r Einzelne die Möglichkeit hat, sich aktiv in unserem Verein zu
beteiligen, und dass die JEF als Organisation kontinuierlich nach weiterer
Inklusion, Vielfalt und Sicherheit in all ihren Aktivitäten strebt.
Der Code of Conduct umreißt die soziale und ethische Verantwortung von
Einzelpersonen und Gruppen und verpflichtet die JEF Deutschland zur Umsetzung
des Code of Conducts. Der Code of Conduct umfasst eine Reihe von inhaltlichen
und verfahrenstechnischen Regeln, wie z. B. den Einsatz einer Awareness-Stelle,
zur Gewährleistung einer sicheren Teilhabe und eines geschützten Raums, der
Inklusion, Gleichberechtigung und des gegenseitigen Respekts gegenüber Personen,
die an JEF-Aktivitäten beteiligt sind.
Der Code of Conduct bindet jede Person, die an den Aktivitäten der JEF
Deutschland beteiligt ist, während der gesamten formellen und informellen
Aktivitäten, auf die in diesem Absatz, Bezug genommen wird.
Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an einer JEF-Veranstaltung akzeptiert
und verpflichtet sich jede*r Teilnehmer*in automatisch zu diesen Regeln.
Als Teilnehmer*in an Aktivitäten der JEF Deutschland wird erwartet, dass der
Code of Conduct sowie die gesetzlichen Verpflichtungen bekannt und verständlich
sind, unabhängig vom eigenen Aufenthaltsort der Teilnehmenden.
Sollten jemals Zweifel über ein bestimmtes Verhalten entstehen, sind die
Teilnehmer*innen aufgefordert, eine der Kontaktpersonen (wie in Abschnitt 8
definiert) um Rat zu fragen.
Der Code of Conduct gilt sowohl bei Online- als auch bei Offline-Aktivitäten der
JEF Deutschland, sowohl im formellen als auch im informellen Rahmen.
Unter einem formellen Umfeld ist jeder Teil einer Veranstaltung der JEF
Deutschland, Arbeitsgemeinschaft oder von Bundesprojekten und Präsenz- sowie
Online-Sitzungen von Gremien wie dem Bundeskongress und dem Bundesausschuss zu
verstehen.
Unter “informellem Umfeld” sind alle Aktivitäten zu verstehen, die in Verbindung
mit einem formellen Treffen oder einer anderen JEF Deutschland-Veranstaltung
stattfinden, oder andere informelle Zusammenkünfte, die eindeutig mit JEF
Deutschland-Aktivitäten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf gesellschaftliche Veranstaltungen und Online-Kommunikation.
Die JEF Deutschland ist ein inklusiver und geschützter Raum für junge Menschen
aus allen Lebensbereichen, die sich aktiv für ein freies und geeintes Europa
einsetzen wollen. Daher werden JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-
Aktivitäten ermutigt, ihre bewussten Vorurteile und unbewussten Vorurteile zu
überwinden. Dementsprechend sollten JEFer*innen und Teilnehmer*innen an JEF-
Aktivitäten ihr Bestes tun, um nicht
Die folgenden Regeln sind weit auszulegen und umfassen jedes Verhalten, das als
unangemessen und unvereinbar mit den Werten der JEF Deutschland angesehen werden
kann. Jeder Verstoß gegen diese Regeln führt zu Maßnahmen (wie in den Verfahren
in Abschnitt 7 definiert).
Die Teilnehmer*innen an JEF-Aktivitäten verpflichten sich, ein respektvolles
Verhalten anzunehmen und zu fördern, das Folgendes beinhaltet:
Vorstellung des Code of Conduct
Awareness-Stelle
Formular Code of Conduct
Der Code of Conduct gilt für jedes Mitglied der JEF Deutschland und jede*n
Teilnehmer*in an einer JEF-Aktivität, unabhängig von ihrer Rolle in der
Organisation. Wenn ein Verhalten beobachtet oder erlebt wird, das beunruhigend
ist oder das einen Verstoß gegen den Code darstellen könnte, sollte das Problem
bitte umgehend bei der Awareness-Stelle angesprochen werden, sofern man sich
dabei wohlfühlt. Dies kann entweder anonym oder zusammen mit einer
Vertrauensperson geschehen. Das gibt der JEF Deutschland die Möglichkeit, sich
mit dem Problem zu befassen und es zu korrigieren, idealerweise, bevor es zu
einem Gesetzesverstoß oder einer Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit wird.
Unangemessenes oder unerwünschtes Verhalten oder Handeln kann gemeldet werden
durch:
Im Falle eines Verstoßes gegen den Code of Conduct sind die zuständigen
Ansprechpartner*innen bei der Veranstaltung oder Aktivität verpflichtet, nach
bestem Wissen und Gewissen und mit dem Einverständnis der von dem Verhalten
betroffenen Person, in aufeinanderfolgender Reihenfolge und je nach Schwere und
Möglichkeit der Wiederholung der Handlung
Im Falle einer Meldung gewalttätigen oder potenziell illegalen Verhaltens wird
wie in Kapitel 9 Absatz 2 verfahren.
Wenn die Person, die gegen den Code of Conduct verstoßen hat, ein gewähltes Amt
in der JEF Deutschland innehat, kann die nächste satzungsgemäße Versammlung, je
nach Art des Verstoßes und mit Zustimmung der vom Verhalten betroffenen Person,
über den Vorfall informiert werden.
Repräsentant*innen der JEF Deutschland und alle Teilnehmer*innen an JEF-
Deutschland-Veranstaltungen und -Aktivitäten unterliegen den lokalen Gesetzen.
Es wird von ihnen erwartet, dass sie den Code of Conduct sowie alle geltenden
Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten. In einem Fall, in dem die
Bestimmungen des Code of Conduct mit geltendem Recht in Konflikt stehen sollten,
hat das Recht Vorrang.
Im Falle von gewalttätigem oder diskriminierendem Verhalten ist die
Ansprechperson verpflichtet, eine Polizeibehörde einzuschalten, wenn dies nach
den Gesetzen des Landes notwendig und möglich ist. Die betroffene Person oder
Gruppe wird durch diese Maßnahmen nicht daran gehindert, gerichtlich gegen die
Person, die gegen das Gesetz verstößt, vorzugehen.
Zum Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten sind die Awareness-Stelle und
andere am Prozess beteiligte Personen zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen
verpflichtet, es sei denn, ein rechtliches Verfahren erfordert dies oder es
dient der Sicherheit des Einzelnen.
Die Kontaktpersonen und andere am Prozess beteiligte Personen dürfen die
Identität der Betroffenen nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben.
Jegliches schriftliche Material, das Informationen über die beteiligten Personen
enthält, sollte nicht länger aufbewahrt werden, als es dem Zweck und der Zeit
der Lösung des Falles dient. Es muss umgehend nach Abschluss des Falles –
spätestens zwei Jahren nach der Erstdokumentation des Vorfalls – von allen
Geräten, Datenbanken und anderen Orten gelöscht werden. Die Dokumentation der
Vorfälle kann anonymisiert zum Zweck der Entwicklung eines Handlungsleitfadens
aufbewahrt werden.
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