A3NEU: Neuer §3 (2) Anti-Diskriminierung
Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2021 |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Empowerment und Diversity (beschlossen am: 13.08.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.09.2021, 20:43 |
Veranstaltung: | JEF Bundeskongress 2021 |
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Antragsteller*in: | BAG Empowerment und Diversity (beschlossen am: 13.08.2021) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 22.09.2021, 20:43 |
Anti-Diskriminierung
§3 (2): Anti-Diskriminierung
Die JEF Deutschland stellen sich inhaltlich und vereinspolitisch gegen jegliche
Diskriminierung.
Als Diskriminierung gilt a) wenn eine Person direkt, also persönlich und
unmittelbar oder b) wenn eine Gruppe indirekt, also unter scheinbar neutralen
Vorschriften, Kriterien oder Verfahren aufgrund bestimmter oder zugeschriebener
Merkmale benachteiligt wird.
Als Diskriminierung gilt dabei unter anderem a) wenn eine Person direkt, also persönlich und unmittelbar oder b) wenn eine Gruppe indirekt, also unter scheinbar neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren aufgrund bestimmter oder zugeschriebener Merkmale benachteiligt wird.
§3 (2): Anti-Diskriminierung Die JEF Deutschland stellen sich inhaltlich und
vereinspolitisch gegen jegliche Diskriminierung. Als Diskriminierung gilt a)
wenn eine Person direkt, also persönlich und unmittelbar oder b) wenn eine
Gruppe indirekt, also unter scheinbar neutralen Vorschriften, Kriterien oder
Verfahren aufgrund bestimmter oder zugeschriebener Merkmale benachteiligt wird.
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Christoph Hertweck: