Inhaltlicher Antrag: | Für europäische Geschlechtergerechtigkeit |
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Antragsteller*in: | BAG Empowerment und Diversity (dort beschlossen am: 06.10.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.10.2021, 21:11 |
Ä8 zu IA26: Für europäische Geschlechtergerechtigkeit
Antragstext
Nach Zeile 35 einfügen:
- Stärkung des EIGE;
Nachfolgend wird die Bezeichnung “Frau” bzw. „Frauen“ im Text für alle Frauen,
Lesben, inter, nicht-binäre, trans- und agender (ohne Geschlecht) Personen
verwendet.
Ökonomische Gerechtigkeit
Die Corona-Pandemie hat erneut verdeutlicht, wie fragil die Lage der Frauen auf
dem Arbeitsmarkt ist und, dass sie in den systemrelevanten Berufen deutlich die
Mehrheit bilden. Das Weltwirtschaftsforum stellt fest, dass die Corona-Pandemie
die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen hat. 136,5 Jahre soll es
laut dem WEF noch dauern, bis die Gleichberechtigung der Frauen erreicht wird.
Das EIGE hat während festgestellt, dass 2,2 Millionen Frauen während der
Coronakrise ihren Job verloren haben, und dass Frauen ebenfalls hauptsächlich an
der unbezahlten Carearbeit sowie am Homeschooling der Kinder beteiligt waren.
Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies entweder eine Doppelbelastung oder eine
Zurückstellung beruflicher Ambitionen. In der Covid-Pandemie wurde darüber
hinaus ein signifikanter Anstieg der partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen
festgestellt, wobei die Grauzone noch deutlich höher sein dürfte.
Auch in anderen Bereichen legt die Pandemiezeit Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts offen, indem Frauen schon stärker als sonst benachteiligt werden.
Laut dem statischen Bundesamt verdienen Frauen beispielsweise in Deutschland im
Schnitt 18% weniger als Männer. In Europa liegt der Durchschnitt bei 16%. In gut
bezahlten Positionen sind Frauen besonders unterrepräsentiert. In europäischen
börsennotierten Unternehmen befinden sich aktuell 33% Frauen im Vorstand, davon
sind 27% in Führungspositionen und 16% in exekutiven Positionen. Um die
Lebensstandards von Frauen in der EU zu verbessern, müssen europaweite
Mindeststandards eingeführt werden, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten
orientieren müssen.
Unterschiedliche Standards gibt es auch im Hinblick auf die Elternzeit. Aufgrund
von unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung, sind Frauen in vielen
europäischen Staaten häufig dazu gezwungen, über die Elternzeit hinaus und ohne
angemessene finanzielle Anerkennung die Kinderbetreuung zu übernehmen.
Eine besonders große Belastung stellt in vielen Teilen Europas außerdem die
Rentenarmut dar, von der Frauen besonders stark betroffen sind. In Europa liegt
die durchschnittliche Differenz den Rentenbetrags zwischen Frauen und Männern
beim Rentenbetrag bei 13%.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Stärkung des EIGE;
- Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den Geschlechtern;
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie allgemeine Stärkung von Frauen in
der Berufswelt;
- Angleichung von Elternzeit;
- Verringerung des Einkommens- und Rentengefälles;
- Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen;
- Finanzielle Anerkennung von Care-Arbeit;
- Schutz vor Ausbeutung; und
- Förderung von Frauen in Führungspositionen und in den Vorständen von
börsennotierten Unternehmen.
Politische Gerechtigkeit
Die Repräsentation von Frauen in der Politik hat sich zwar über die letzten
Jahre hinweg verbessert, jedoch ist die Teilhabe von Frauen in der Politik noch
lange nicht gleichberechtigt. So hat sich im EU-Parlament der Anteil von Frauen
auf 40,4% erhöht, in den meisten europäischen Ländern ist der Anteil jedoch
deutlich geringer. Lediglich Schweden schafft es mit einem Frauenanteil von
49,6% zu einem nahezu paritätischen Parlament. In allen anderen EU-Ländern sind
Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert, dies meistens sogar sehr deutlich.
Dies zeigt, dass nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedsstaaten weiter
unerlässlich der Benachteiligung von Frauen entgegenwirken müssen.
Neben der politischen Teilhabe von Frauen muss auch die weibliche europäische
zivilgesellschaftliche Partizipation weiter gestärkt werden. In Deutschland
beispielsweise liegt der Frauenanteil in der Belegschaft von
zivilgesellschaftlichen Organisationen bei 69%, in Leitungsfunktionen befinden
sich jedoch nur 25% Frauen und in Aufsichtsräten gibt es lediglich einen
Frauenanteil von 14%. Es ist daher essentiell, dass Frauen mehr Einfluss auf
Entscheidungsprozesse nehmen können. Hierfür muss die EU zusammen mit
Mitgliedsstaaten einstehen und zu einer Veränderung der Strukturen beitragen,
sodass Frauen eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Stärkung von zivilgesellschaftlicher Partizipation von Frauen;
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen;
- Förderung von Frauen für Führungspositionen in der europäischen Kommission
und in Exekutivagenturen;
- intersektionale Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip allen
auswärtigen Handels;
- Folgenabschätzung der Politik hinsichtlich der Auswirkungen auf Frauen und
andere von Diskriminierung betroffene Gruppen;
- Stärkere finanzielle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte
mit dem hauptsächlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit;
- Schutz von sexuellen und reproduktiven Rechten; und
- Stärkung der Rechte von LGBTQIA+.
Soziale Gerechtigkeit
Diskriminierung erfahren Frauen auch im Bereich der Gesundheit. Laut Schätzungen
des Europäischen Parlaments kann sich eine von zehn Frauen in Europa keine
Hygieneartikel leisten. Während einige Länder Hygieneartikel als Grundbedarf
anerkannt und die Steuer gesenkt haben, ist dies in vielen europäischen
Mitgliedstaaten nicht der Fall.
In der Medizin und Forschung galt für die längste Zeit der männliche Körper als
Maßstab. Das heißt unter anderem, dass Medikamente an Männern getestet wurden.
Heute wissen wir, dass Medikamente bei Frauen und Männern unterschiedlich
wirken. Außerdem haben Frauen bei manchen Krankheiten, wie z.B. einem
Herzinfarkt, andere Symptome als Männer. Auch im Hinblick auf
Mehrfachdiskriminierungerleben Frauen Diskriminierung im Gesundheitswesen, z.B.
fehlt Frauen mit Behinderung der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiven
Gesundheitsleistungen.
Abtreibungensind von Land zu Land mit unterschiedlichen Hürden verbunden. In
manchen Mitgliedsstaaten wie Polen sind sie ganz verboten. In Deutschland sind
Abtreibungen lediglich “straffrei” und werden somit noch immer kriminalisiert.
Dieser gesellschaftliche Druck durch die Illegalität und Tabuisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer starken psychischen Belastung für die
Betroffenen. Die Reise in Länder mit liberalen Abtreibungsgesetzen sowie die
Kosten des Eingriffs selbst sind zudem mit einer hohen finanziellen Belastung
verbunden und für viele Frauen in prekären Situationen nicht realisierbar.
Insbesondere jungen Frauen im Alter zwischen 18-25 Jahren, die in Deutschland
die meisten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, wird durch die
finanziellen und psychischen Belastungen das Recht auf Unversehrbarkeit ihres
Körpers und ihr Recht auf Selbstbestimmung extrem eingeschränkt.
Vor allem die äußerste Form der Gewalt muss bekämpft werden. Femizide, also die
Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, werden oft nicht als
solche erfasst, sondern als Familien- oder Beziehungsdramen verschleiert. Laut
einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 3.000 Frauen in Europa von ihren Partnern
oder Familienangehörigen getötet. Deutschland ist in absoluten Zahlen vorne mit
dabei. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben undokumentiert.
Adoptionen sind in vielen europäischen Ländern weiterhin ein Privileg für
heterosexuelle Cis-Paare. In fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten ist es
gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Weiterhin ist es in einigen dieser Länder für gleichgeschlechtliche Paare noch
immer unmöglich zu heiraten. Daraus folgt, dass queere Menschen und Paare
innerhalb der EU unterschiedlich stark von ihrer Personenfreizügigkeit
eingeschränkt sind.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- EU-weite Verringerung geschlechtsspezifisch-diskriminierende Mechanismen
in der Medizin und gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung;
- Dekriminalisierung von Abtreibung und Aufnahme des Rechts auf Abtreibung
in die EU-Gesundheitsstrategie;
- Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und
Unterstützung für die Opfer;
- Anerkennung von unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und
entsprechende Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen
(Intersektionalität)
- Finanzielle Förderung für Frauenhäuser und NGOs, die über häusliche Gewalt
und Femizide aufklären und Betroffene unterstützen; und
- Adoptionen erleichtern, besonders für homosexuelle Paare.
Nach Zeile 35 einfügen:
- Stärkung des EIGE;
Nachfolgend wird die Bezeichnung “Frau” bzw. „Frauen“ im Text für alle Frauen,
Lesben, inter, nicht-binäre, trans- und agender (ohne Geschlecht) Personen
verwendet.
Ökonomische Gerechtigkeit
Die Corona-Pandemie hat erneut verdeutlicht, wie fragil die Lage der Frauen auf
dem Arbeitsmarkt ist und, dass sie in den systemrelevanten Berufen deutlich die
Mehrheit bilden. Das Weltwirtschaftsforum stellt fest, dass die Corona-Pandemie
die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen hat. 136,5 Jahre soll es
laut dem WEF noch dauern, bis die Gleichberechtigung der Frauen erreicht wird.
Das EIGE hat während festgestellt, dass 2,2 Millionen Frauen während der
Coronakrise ihren Job verloren haben, und dass Frauen ebenfalls hauptsächlich an
der unbezahlten Carearbeit sowie am Homeschooling der Kinder beteiligt waren.
Für Arbeitnehmer*innen bedeutet dies entweder eine Doppelbelastung oder eine
Zurückstellung beruflicher Ambitionen. In der Covid-Pandemie wurde darüber
hinaus ein signifikanter Anstieg der partnerschaftlichen Gewalt gegen Frauen
festgestellt, wobei die Grauzone noch deutlich höher sein dürfte.
Auch in anderen Bereichen legt die Pandemiezeit Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts offen, indem Frauen schon stärker als sonst benachteiligt werden.
Laut dem statischen Bundesamt verdienen Frauen beispielsweise in Deutschland im
Schnitt 18% weniger als Männer. In Europa liegt der Durchschnitt bei 16%. In gut
bezahlten Positionen sind Frauen besonders unterrepräsentiert. In europäischen
börsennotierten Unternehmen befinden sich aktuell 33% Frauen im Vorstand, davon
sind 27% in Führungspositionen und 16% in exekutiven Positionen. Um die
Lebensstandards von Frauen in der EU zu verbessern, müssen europaweite
Mindeststandards eingeführt werden, an denen sich die EU-Mitgliedstaaten
orientieren müssen.
Unterschiedliche Standards gibt es auch im Hinblick auf die Elternzeit. Aufgrund
von unzureichenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung, sind Frauen in vielen
europäischen Staaten häufig dazu gezwungen, über die Elternzeit hinaus und ohne
angemessene finanzielle Anerkennung die Kinderbetreuung zu übernehmen.
Eine besonders große Belastung stellt in vielen Teilen Europas außerdem die
Rentenarmut dar, von der Frauen besonders stark betroffen sind. In Europa liegt
die durchschnittliche Differenz den Rentenbetrags zwischen Frauen und Männern
beim Rentenbetrag bei 13%.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Stärkung des EIGE;
- Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen den Geschlechtern;
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sowie allgemeine Stärkung von Frauen in
der Berufswelt;
- Angleichung von Elternzeit;
- Verringerung des Einkommens- und Rentengefälles;
- Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen;
- Finanzielle Anerkennung von Care-Arbeit;
- Schutz vor Ausbeutung; und
- Förderung von Frauen in Führungspositionen und in den Vorständen von
börsennotierten Unternehmen.
Politische Gerechtigkeit
Die Repräsentation von Frauen in der Politik hat sich zwar über die letzten
Jahre hinweg verbessert, jedoch ist die Teilhabe von Frauen in der Politik noch
lange nicht gleichberechtigt. So hat sich im EU-Parlament der Anteil von Frauen
auf 40,4% erhöht, in den meisten europäischen Ländern ist der Anteil jedoch
deutlich geringer. Lediglich Schweden schafft es mit einem Frauenanteil von
49,6% zu einem nahezu paritätischen Parlament. In allen anderen EU-Ländern sind
Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert, dies meistens sogar sehr deutlich.
Dies zeigt, dass nicht nur die EU, sondern auch alle Mitgliedsstaaten weiter
unerlässlich der Benachteiligung von Frauen entgegenwirken müssen.
Neben der politischen Teilhabe von Frauen muss auch die weibliche europäische
zivilgesellschaftliche Partizipation weiter gestärkt werden. In Deutschland
beispielsweise liegt der Frauenanteil in der Belegschaft von
zivilgesellschaftlichen Organisationen bei 69%, in Leitungsfunktionen befinden
sich jedoch nur 25% Frauen und in Aufsichtsräten gibt es lediglich einen
Frauenanteil von 14%. Es ist daher essentiell, dass Frauen mehr Einfluss auf
Entscheidungsprozesse nehmen können. Hierfür muss die EU zusammen mit
Mitgliedsstaaten einstehen und zu einer Veränderung der Strukturen beitragen,
sodass Frauen eine Chance auf gleichberechtigte Teilhabe erhalten.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- Stärkung von zivilgesellschaftlicher Partizipation von Frauen;
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen;
- Förderung von Frauen für Führungspositionen in der europäischen Kommission
und in Exekutivagenturen;
- intersektionale Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip allen
auswärtigen Handels;
- Folgenabschätzung der Politik hinsichtlich der Auswirkungen auf Frauen und
andere von Diskriminierung betroffene Gruppen;
- Stärkere finanzielle Förderung der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte
mit dem hauptsächlichen Ziel der Geschlechtergerechtigkeit;
- Schutz von sexuellen und reproduktiven Rechten; und
- Stärkung der Rechte von LGBTQIA+.
Soziale Gerechtigkeit
Diskriminierung erfahren Frauen auch im Bereich der Gesundheit. Laut Schätzungen
des Europäischen Parlaments kann sich eine von zehn Frauen in Europa keine
Hygieneartikel leisten. Während einige Länder Hygieneartikel als Grundbedarf
anerkannt und die Steuer gesenkt haben, ist dies in vielen europäischen
Mitgliedstaaten nicht der Fall.
In der Medizin und Forschung galt für die längste Zeit der männliche Körper als
Maßstab. Das heißt unter anderem, dass Medikamente an Männern getestet wurden.
Heute wissen wir, dass Medikamente bei Frauen und Männern unterschiedlich
wirken. Außerdem haben Frauen bei manchen Krankheiten, wie z.B. einem
Herzinfarkt, andere Symptome als Männer. Auch im Hinblick auf
Mehrfachdiskriminierungerleben Frauen Diskriminierung im Gesundheitswesen, z.B.
fehlt Frauen mit Behinderung der gleichberechtigte Zugang zu reproduktiven
Gesundheitsleistungen.
Abtreibungensind von Land zu Land mit unterschiedlichen Hürden verbunden. In
manchen Mitgliedsstaaten wie Polen sind sie ganz verboten. In Deutschland sind
Abtreibungen lediglich “straffrei” und werden somit noch immer kriminalisiert.
Dieser gesellschaftliche Druck durch die Illegalität und Tabuisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen führt zu einer starken psychischen Belastung für die
Betroffenen. Die Reise in Länder mit liberalen Abtreibungsgesetzen sowie die
Kosten des Eingriffs selbst sind zudem mit einer hohen finanziellen Belastung
verbunden und für viele Frauen in prekären Situationen nicht realisierbar.
Insbesondere jungen Frauen im Alter zwischen 18-25 Jahren, die in Deutschland
die meisten Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen, wird durch die
finanziellen und psychischen Belastungen das Recht auf Unversehrbarkeit ihres
Körpers und ihr Recht auf Selbstbestimmung extrem eingeschränkt.
Vor allem die äußerste Form der Gewalt muss bekämpft werden. Femizide, also die
Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, werden oft nicht als
solche erfasst, sondern als Familien- oder Beziehungsdramen verschleiert. Laut
einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 3.000 Frauen in Europa von ihren Partnern
oder Familienangehörigen getötet. Deutschland ist in absoluten Zahlen vorne mit
dabei. Viele Fälle häuslicher Gewalt bleiben undokumentiert.
Adoptionen sind in vielen europäischen Ländern weiterhin ein Privileg für
heterosexuelle Cis-Paare. In fünfzehn EU-Mitgliedsstaaten ist es
gleichgeschlechtlichen Paaren nicht erlaubt, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Weiterhin ist es in einigen dieser Länder für gleichgeschlechtliche Paare noch
immer unmöglich zu heiraten. Daraus folgt, dass queere Menschen und Paare
innerhalb der EU unterschiedlich stark von ihrer Personenfreizügigkeit
eingeschränkt sind.
Daraus ergeben sich folgende Forderungen:
- EU-weite Verringerung geschlechtsspezifisch-diskriminierende Mechanismen
in der Medizin und gleichberechtigter Zugang zu medizinischer Versorgung;
- Dekriminalisierung von Abtreibung und Aufnahme des Rechts auf Abtreibung
in die EU-Gesundheitsstrategie;
- Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie Schutz und
Unterstützung für die Opfer;
- Anerkennung von unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und
entsprechende Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen
(Intersektionalität)
- Finanzielle Förderung für Frauenhäuser und NGOs, die über häusliche Gewalt
und Femizide aufklären und Betroffene unterstützen; und
- Adoptionen erleichtern, besonders für homosexuelle Paare.
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