Die Ausfertigung von Beschlüssen wird enorm dadurch erleichtert, wenn die zuvor beschlossenen Anträge einen einheitlichen Stil haben. Einem beschlossenen Text werden der Titel, das beschließende Gremium, der Ort der Tagung und das Datum des Beschlusses vorangestellt. Nach der Formel "Beschluss im Wortlaut" folgt dann der Beschlusstext.
Ein "möge ... beschließen" muss dann in ein forderndes, aktives Verb (fordern, erwarten ...) umgewandelt werden. Alleine das kann schon redaktionelle Diskussionen herbeiführen, obschon redaktionelle Änderungen in den allermeisten Fällen ohne Auseinandersetzungen führen sollten.
Gut ist, wenn der*die Leser*in nach der Ausfertigung direkt versteht, worum es geht, nämlich, dass wir etwas fordern.
Ich befürchte, dass die Referenzen zu vorangegangenen Beschlüssen die Mehrheit der Leser*innen eher ablenkt. Das finde ich als Historiker natürlich schade, doch in der Außenwirkung geht es weniger um Geschichte, als um Aufmerksamkeit auf unsere politischen Positionen (die Streichung habe ich mir allerdings in diesem ÄA nicht erlaubt).
Besser ist es meiner Meinung nach, wenn die Forderungen der referenzierten Beschlüsse eingebaut werden und somit der vorherige Beschluss faktisch aufgehoben/obsolet gemacht wird. Überspitzt gesagt, bräuchten wir sonst ein JEF-Bundesbeschlussblatt (JBBB), was in dieser Zusammensetzung eher an ein unschönes Kapitel der Berlin-brandenburgischen JEF-Geschichte erinnert.
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