Menschenverachtendes, (rechts-)populistisches und verschwörungstheoretisches Gedankengut teilen und verbreiten neben AfD und JA auch andere öffentlichkeitswirksam. Dazu gehören nach meiner Meinung sowohl die Parteien AfD, dieBasis, DVU und u.a. NPD als auch die neuen sozialen Bewegungen der Identitären – einschließlich Pegida, "Pro Köln" und Reichsbürger – sowie Querdenker, QAnon, Hooligans und u.a. Incels.
Jede dieser Organisationen, Personen und sozialen Bewegungen aufzuzählen, erscheint mir anstrengend und müßig. Vermutlich wird jede Aufzählung unvollständig sein, so dass dann jemand vor jedem BA und Buko den Index der mit unseren Grundsätzen unvereinbaren Organisationen, Personen und Bewegungen erweitern müsste. Daher spreche ich von "jedweden Organisationen, Personen und sozialen Bewegungen, die die freiheitliche Demokratie, offene Gesellschaften und unabdingbare Geltung universeller Menschenrechte … ablehnen".
"[I]n Worten, Taten oder Gesten" beantrage ich zu ergänzen, weil nicht jede Organisation, Person und Personengruppe oder Bewegung formell so fest institutionalisiert wie Parteien oder Unternehmen ist. Hierauf berufen sich aber die Anhänger*innen solcher Gruppen, dass sie ja angeblich nicht alle in einen Topf geworfen werden dürften, wenn Einzelne unter ihnen ausrasten. Zugegeben, nicht alle, die bspw. die Querdenken-Bewegung unterstützen oder mit ihr sympathisieren, identifizieren sich mit allen (Neo-)Nazis, Rassisten oder Verschwörungstheoretiker*innen unter ihnen – aber deren Verhalten billigen einige sehr wohl. Einige Ausschreitungen gegen Corono-Schutzmaßnahmen mache ich als Beleg für meine Einschätzung geltend; u.a. den Versuch einiger Demonstrant*innen vom August vergangenen Jahres, den Reichstag zu stürmen. Mit solchen Leuten sollten wir keinesfalls assoziiert oder gar in einem Atemzug genannt werden. Daher unterstütze ich den Antrag IA18.
Den Antrag IA18 in jedem Satz um die Mehrzahl meiner Erwägungsgründe und Formulierungsvorschläge zu ergänzen, führte allerdings dazu, dass der Text unnötig lang würde. Deshalb schlage ich vor, den Unvereinbarkeitsbeschluss – über den Spezialfall AfD/JA hinaus – zu generalisieren.
Kommentare
Christoph Hertweck:
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Heinz Andreas Tönnies: