Kürzung des Antragstextes sowie Veränderung der Begründung zu:
Die Schwierigkeiten im EU-Umweltbereich haben vielfältige strukturelle Probleme und können nicht leicht gelöst werden. Daher kann man auch nicht davon ausgehen, dass alle Probleme im EU-Umweltrecht gelöst wären, wenn man einen EU-Inspektor:innenrat einführt. Allerdings würde diese Maßnahme eins der strukturellen Probleme des EU-Umweltrechts angehen - nämlich die ineffektive Vollzugskontrolle der EU. Um dieses Problem zu lösen, braucht die EU-Kommission mehr Kontrollressourcen (hauptsächlich mehr Personal) und eine originäre Vor-OrtKontrollkompetenz im Umweltbereich. Dies hat sonst zur Folge, dass die Kommission erstens auf die Hilfe mitgliedstaatlicher Behörden angewiesen ist, zweitens für die Prüfung der mitgliedstaatlichen Umsetzung und des Vollzugs von Europarecht private Unternehmen einsetzen muss und drittens Abstriche bei der Kontrolle der Durchsetzung von Unionsrecht im Umweltbereich machen muss. Das kann dazu führen, dass nicht jeder Verstoß gegen EU-Umweltrecht aufgedeckt wird bzw. verspätet.
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